Schulordnung

Aufgabe der Musikschule ist es,

  • Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren zur Musik hinzuführen,
  • Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern,
  • gegebenenfalls auf das Berufsstudium vorzubereiten.

Die Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V. gliedert sich in folgende Fachbereiche:

  • Elementare Musikerziehung (Eltern-Kind-Kurse, Früherziehung …)
  • Instrumental- und Vokalfächer
  • Ensembles
  • Ergänzungsfächer und befristete Arbeitsgemeinschaften, Kurse und Workshops.

Kinder sollen vor Aufnahme des Instrumental- oder Vokalunterrichtes ein Fach der Elementaren Musikerziehung (Eltern-Kind-Kurse ausgenommen) besucht haben. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

Aufnahme

Anmeldung und Abmeldung bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind (falls freie Plätze vorhanden sind) auch während des laufenden Schuljahres zulässig. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Probezeit

Es wird eine Probezeit von 10 Unterrichtseinheiten ab Unterrichtsbeginn vereinbart. Nach der Probezeit kann der Schüler / die Schülerin mit sofortiger Wirkung schriftlich abgemeldet werden.

Gebühren

Gebühren für den Musikunterricht sind in der Gebührenordnung festgelegt.

Unterricht

  1. Das Schuljahr der Musikschule orientiert sich an dem der allgemein bildenden Schulen in Bayern. Ferien und Feiertage entsprechend der vom Kultusministerium für die allgemein bildenden Schulen in Bayern festgelegten Zeiten.
  2. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Kann der Schüler den Unterricht ausnahmsweise nicht wahrnehmen, muss der Vorstand oder Schulleitung unverzüglich und möglichst frühzeitig verständigt werden. Von den Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückzahlung der Unterrichtsgebühren.
  3. Die Schüler haben Anspruch auf 35 Wochenstunden im Schuljahr.
  4. Der Unterricht findet in den von der Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V. angewiesenen Räumen statt.
  5. Fallen Unterrichtsstunden durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkräfte ersatzlos und mindestens vier Mal hintereinander aus, wird die Gebühr für die ausgefallenen Unterrichtsstunden zurückerstattet.
  6. Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unwetterwarnung, witterungsbedingte Unterrichtsabsage des Bayerischen Kultusministeriums für die allgemeinbildenden Schulen) wird keine Gebührenermäßigung oder Gebührenrückerstattung gewährt.
  7. In der Musikschule werden bei öffentlichen Veranstaltungen und (selten) im Unterricht Fotos von Schülern gemacht. Diese dienen der Veröffentlichung in Printmedien (Flyer, Jahresberichte der Musikschule usw.) oder im Internet zur Öffentlichkeitsarbeit der Schule und zur Darstellung der künstlerischen Leistungen der Schüler. Die Musikschule versichert, das »Recht am eigenen Bild« ihrer Schüler nach bestem Wissen zu achten.

Leistungen

  1. Die Musikschule setzt voraus, dass sich jede/r Schüler/Schülerin durch Mitarbeit im Unterricht und durch regelmäßiges Üben zuhause um Fortschritte bemüht. Sollten sich im Laufe der Zeit keine Erfolge einstellen, hat die Schulleitung das Recht, den Unterricht abzubrechen. Regelmäßiger und pünktlicher Besuch der Unterrichtsstunden ist verpflichtend.
  2. Am Ende des einzelnen Schuljahres kann der Schüler auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung erhalten. Diese kann mit einer fachlichen Beurteilung verbunden werden.

Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeiten.

Unfallversicherung

Die Schüler der Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V. sind nur während des Unterrichtes Unfall versichert.

Gesundheitsbestimmungen

Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen (insbesondere Bundesseuchengesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen) anzuwenden.