Mitgliedsbeitrag
Instrumentalbelegung
3. Kind 20%
4. Kind 30%
Unterricht kann nur an Vereinsmitglieder erteilt werden. Zur Mitgliedschaft im Verein sind nur volljährige natürliche Personen und juristische Personen zugelassen. Die Mitgliedschaft Minderjähriger wird durch die Mitgliedschaft deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erworben.
Für Schüler, die keinen Hauptwohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft haben wird zu den oben ausgewiesenen Unterrichtsgebühren ein Aufschlag von €290,- berechnet. Dies gilt auch für die Musikalische Früherziehung der Musikschule.
Für das erste Geschwister sowie jedes weitere Unterrichtsfach wird eine Ermäßigung in Höhe von 10 % gewährt. Die Ermäßigung erfolgt auf den betragsmäßig geringsten Gebührensatz. Für das zweite Geschwister wird eine Ermäßigung in Höhe von 20%, für das dritte von 30% gewährt. Die Ermäßigung erfolgt auf den betragsmäßig geringsten Gebührensatz.
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie werden jährlich oder in vier Teilbeträgen zur Zahlung fällig (durch Einzugsermächtigung), und zwar am 15.11., 15.01., 15.04. und am 15.07 des Unterrichtsjahres. Bei fehlerhaften Angaben im SEPA-Mandat bzw. bei Nichtdeckung des Kontos bei Einzug wird eine Rücklastgebühr in Höhe von 10.- Euro zuzüglich der Fälligkeitssumme berechnet.
Das Schuljahr beginnt und endet mit dem Schuljahr der öffentlichen Schulen. Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinbildenden Schulen gelten in gleicher Weise. Instrumentalunterricht wird einmal wöchentlich erteilt. Die genaue Zeit wird den Eltern und Schülern rechtzeitig zum Schuljahresbeginn von den jeweiligen Lehrkräften mitgeteilt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtstag, eine bestimmte Unterrichtszeit oder eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Es wird eine Probezeit von 10 Unterrichtseinheiten ab Unterrichtsbeginn vereinbart. Nach der Probezeit kann der Schüler / die Schülerin mit sofortiger Wirkung schriftlich abgemeldet werden. In diesem Falle werden nur die angefallenen Unterrichtseinheiten berechnet.
Die Anmeldung zum Unterricht gilt für ein Schuljahr. Abmeldung während des Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Von den Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Ersatz oder Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Versäumt ein Schüler unverschuldet (Krankheit u.ä.) den Unterricht werden die Gebühren auf Antrag und nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für jeden vollen Monat der Abwesenheit zurückgezahlt.
Fallen Unterrichtsstunden durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkräfte ersatzlos und mindestens vier Mal hintereinander aus, wird die Gebühr für die ausgefallenen Unterrichtsstunden zurückerstattet.
Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unwetterwarnung, witterungsbedingte Unterrichtsabsage des Bayerischen. Kultusministeriums für die allgemein bildenden Schulen) wird keine Gebührenermäßigung oder Gebührenrückerstattung gewährt.
Eine Aufsichtspflicht seitens der Musikschule besteht nur während der reinen Unterrichts- bzw. Veranstaltungszeit.
Die Musikschule kann einen durch behördlich verfügte Musikschul-Schließung in den vertraglich vereinbarten Räumen ausgefallenen Musikschulunterricht ersatzweise durch den Einsatz digitaler Medien z.B. via Internet durchführen und darf die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten im Rahmen dieses Unterrichtsangebotes und der genutzten digitalen Medien bis auf Widerruf bei Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen speichern.
Aufzeichnungen des Unterrichts von Schülern wie von Lehrkräften sind nicht gestattet.
Dieses Online-Angebot gilt für die Zeit der Musikschul-Schließung als gleichwertiger Unterricht zum Präsenz-Unterricht. Durch die Einwilligung stimme ich der inhaltlichen Ergänzung des bestehenden Unterrichtsvertrages für die Zeit der Musikschul-Schließung zu. Die Unterrichts-Gebühren/Entgelte bleiben für diesen Zeitraum wie bisher weitergeführt.
Sollte ein Online Unterricht technisch nicht möglich sein, gelten die Stunden als ausgefallen und werden entweder nachgeholt oder die hierfür gezahlten Gebühren/Entgelte werden (gemäß der Satzung oder Schulordnung falls vorhanden) erstattet.