Herzlich Willkommen!

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

die nächsten Termine der Musikschule sind die Mitgliederversammlung am 9. März um 20h im Schloss Marktbreit und unser Frühjahrskonzert ‚Kaffee und Musik‘ am 15. März in der Rathausdiele. Herzliche Einladung!

Für Infos und bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro mit Helga Haydl (09332-8889848, Bürozeiten täglich 9h bis 12h außerhalb der Schulferien) oder unseren Schulleiter Steffen Zeller (0174-1799880).

Ihre Musikschule Marktbreit und Umgebung e.V.


Liebe Mitglieder der Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.,

wir möchten Sie hiermit herzlich zu unserer nächsten Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes und Satzungsänderung einladen. Da wir bislang zusätzlich zum Vorstand einen Vereinsausschuss haben, insgesamt also acht Personen zu wählen sind, haben wir beschlossen, die Satzung diesbezüglich zu ändern. Seit der letzten Satzungsänderung aus 2011 haben wir eine angestellte Schulleitung, so dass die meisten Aufgaben nicht mehr vom Vorstand ehrenamtlich ausgeführt werden.

Die neue Satzung hat somit einen auf drei Personen reduzierten Vorstand. Anträge zur Mitgliederversammlung bitten wir bis spätestens 16.2.2026 schriftlich einzureichen.

Es wäre schön, wenn Sie bei der Mitgliederversammlung dabei sein könnten!

Ein herzlicher Gruß im Namen des gesamten Vorstandes,

Alice Mörchen

 

 

Einladung mit Tagesordnung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.

Montag, 9. März 2026 • 20 Uhr • Seinsheimer Schloss, Raum 1

 

  1. Begrüßung durch die Vorsitzende Alice Mörchen
  2. Jahresbericht des Vorstands für das vergangene Jahr
  3. Kassen- und Finanzbericht des Kassiers für das vergangene Jahr
  4. Bericht der Kassenprüferinnen
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstands/Kassier
  7. Satzungsänderung mit reduzierter Anzahl der Mitglieder des Vorstandes, der vollständige Satzungstext mit allen Änderungen liegt bei
  8. Neuwahl des Vorstandes
  9. Verschiedenes, Anträge

 

Anlage: Satzung mit Eintrag aller Änderungen und Streichungen

 

Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.

Satzung

Änderungsvorlage zur Mitgliederversammlung am 9.3.2026

  • 1 Name des Vereins, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Verein führt den Namen Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e. V.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Marktbreit.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit
  1. Der Zweck des Vereins ist die musikalische Ausbildung der Vereinsmitglieder und deren Angehörigen.
  2. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind u. a.
    1. a)     Erteilen von Instrumental- und Gesangsunterricht durch ausgebildete Fachlehrer,
    2. b) Anschaffen und Pflege von Unterrichtsmaterial,
    3. c)     Auftreten in der Öffentlichkeit, z. B. durch Vorspiele, Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen,
    4. d) Zugehörigkeit zum Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V.
  3. Das Vermögen des Vereins darf nur für dessen satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck zuwider laufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen.
  • 3 Mitglieder
  1. Ordentliche Mitglieder können werden volljährige natürliche Personen, juristische Personen und andere Personengemeinschaften. Ein Beitritt von (beiden) Eltern/Lebenspartnern oder Erziehungsberechtigten von Musikunterricht nehmenden minderjährigen Kindern führt zur Begründung einer gemeinsamen Mitgliedschaft.
  2. Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

  • 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung, sofern der Vereinsausschuss Vorstand dem Beitritt nicht binnen einer Frist von acht Wochen widerspricht. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  2. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Austritt des Mitglieds. Dieser ist durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 31. Juli eines Jahres möglich.
  3. Im Übrigen kann ein Mitglied – sei es mit sofortiger Wirkung, sei es unter Setzung einer Frist – bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen werden, z. B.
    1. a)     wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung des Jahresbeitrages mehr als drei Monate im Rückstand ist,
    2. b) bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung,
    3. c)     bei schwerwiegendem vereinsschädlichen Verhalten.
  4. In allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft werden Ansprüche des Vereins auf rückständige Beiträge oder sonstige Forderungen nicht berührt.
  • 5 Mitgliedsbeitrag, Unterrichtsgebühren
  1. Nach Eintritt in den Verein, und zwar unabhängig zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres, hat das Mitglied den jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag binnen acht Wochen zu zahlen.
  2. Für die Erteilung von Unterricht werden Gebühren erhoben.
  3. Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Für juristische Personen und andere Personengemeinschaften können höhere Beiträge festgesetzt werden. Darüber entscheidet der Vereinsausschuss Vorstand.
  • 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Alle Mitglieder, auch Ehrenmitglieder, haben in allen Versammlungen beratende und beschließende Stimme. Die gemeinsamen Mitglieder im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 2 sind jeweils zu gegenseitiger Vertretung berechtigt.
  2. Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet,
    1. a) die Ziele und den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
    2. b) das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln,
    3. c) sie betreffende Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen,
    4. d) den Jahresbeitrag rechtzeitig zu entrichten.
  3. Der Vorstand ist ermächtigt, eine Geschäfts- und Schulordnung zu erlassen.
  • 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

  1. der Vorstand
  2. b) der Vereinsausschuss
  3. c) b)  die Mitgliederversammlung

 

  • 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  1. a) dem 1. Vorsitzenden
  2. b) dem 2. Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
  • 9 Vereinsausschuss

Der Vereinsausschuss besteht aus

  1. a) den Mitgliedern des Vorstandes
  2. b) dem Kassier
  3. c) dem Schriftführer
  4. d) dem 1. Beisitzer
  5. e) dem 2. Beisitzer
  • 10 §9 Vertretung, Geschäftsführung
  1. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Die Vertretung und Geschäftsführung erfolgt durch den 1. oder den 2. einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird durch je zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Im Innenverhältnis ist der 2. sind die stellvertretenden Vorsitzenden dazu jeweils nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden berechtigt. Des Weiteren beruft der Vorstand die Sitzungen und Versammlungen der übrigen Vereinsorgane, leitet diese und führt deren Beschlüsse aus. Er fertigt über die Sitzungen und die Mitgliederversammlung Protokoll und erstattet auf der jährlichen Mitgliederversammlung einen Rechnungsbericht. Der Vorstand kann einzelne seiner Befugnisse auf Vorstandsmitglieder und/oder Mitarbeiter übertragen sowie beratende Gremien und Arbeitskreise einsetzen.

Der Vereinsausschuss Vorstand entscheidet über die ist zuständig für Ablehnung von Beitritten oder Ausschlüssen von Mitgliedern, Anstellung und Entlassung des musikalischen Leiters und der übrigen Fachlehrer sowie über den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein zu nicht mehr als 10.000 € verpflichten. Der Vorstand kann bis zu einem Betrag von 1.000 € allein entscheiden.
Im Übrigen ist es Aufgabe des Ausschusses, den Vorstand zu allen Fragen der laufenden Geschäfte und der Verwaltung des Vereinsvermögens zu beraten, und – soweit nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallend – über durch den Vorstand angeregte Fragen und vorgelegte Anträge zu beschließen.
Die Einberufung des Vereinsausschusses erfolgt, soweit das Vereinsinteresse dies erfordert oder mindestens drei seiner Mitglieder dies beantragen, formlos oder schriftlich unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens fünf Werktagen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder erschienen sind. Die Beschlussfassung erfolgt mündlich mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
Bei Beschlussunfähigkeit ist binnen zweier Wochen eine zweite Sitzung mit derselben Tagesordnung unter Angabe des Ortes und der Zeit schriftlich einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Ausschussmitglieder beschlussfähig. In der Einladung zur zweiten Sitzung ist darauf besonders hinzuweisen.

Der Kassier verwaltet die Kasse des Vereins, führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben und erstattet auf der alljährlichen Mitgliederversammlung einen Rechnungsbericht. Er bedarf für Zahlungen zu Lasten der Vereinskasse der Zustimmung des Vorstandes.

Dem Schriftführer obliegt die Anfertigung der erforderlichen Schriftstücke. Er hat über die Sitzungen des Vereinsausschusses und die Mitgliederversammlungen Protokoll zu führen, insbesondere die dabei gefassten Beschlüsse festzuhalten. Die Protokolle sind von ihm als „Protokollführer“ sowie den jeweiligen Leitern der Sitzungen und Versammlungen zu unterzeichnen.

5 3. Die Mitglieder des Vorstandes und des Vereinsausschusses werden auf die Dauer von zwei drei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand oder Vereinsausschuß gewählt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder des Vereinsausschusses vorzeitig aus, so kann der Vorstand  Vereinsausschuß für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger berufen.

6 4. Die Mitglieder des Vorstandes und des Vereinsausschusses haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Besoldung für ihre Tätigkeit. Ihre tatsächlich geleisteten Auslagen und Aufwendungen sind jedoch zu vergüten. Zur Abgeltung derselben kann durch die Mitgliederversammlung eine angemessene Vergütung oder ein Nachlaßss auf die Unterrichtsgebühren beschlossen werden.

7 neu5.Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.

  • 11 Revisoren

Zur jährlichen Prüfung der Buch- und Kassenführung auf Richtigkeit der Belege und der Buchungen, nicht aber auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit von Auslagen, sind zwei Revisoren (Kassenprüfer) zu wählen. Für die Dauer deren Amtszeit gilt § 10 Abs. 5 entsprechend.

  • 12 §10 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen mit Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung einzuberufen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind schriftlich beim Vorstand mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen und den Mitgliedern sodann schriftlich mindestens drei Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
  2. Mitgliederversammlungen sind ferner einzuberufen auf Beschluss des Vereinsausschusses Vorstandes oder auf schriftliches Verlangen eines Fünftels der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und des Grundes.
  3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist – außer für Beschlüsse über die Auflösung des Vereins nach § 16 – ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  • 13 §11 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und Kassenberichtes des Vorstandes Kassiers; ebenso des Prüfberichtes der Revisoren,
  2. Entlastung des Vorstandes und des Kassiers,
  3. Neuwahl der Mitglieder des Vorstandes, des Vereinsausschusses sowie der Revisoren,
  4. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages und der Unterrichtsgebühren; § 5 Abs. 3 Satz 3 bleibt unberührt,
  5. Gewährung eventueller Vergütungen an Funktionsträger gemäß 10 Abs. 6 §9 Abs. 4/5.
  6. Zustimmung zu Rechtsgeschäften, die den Verein zu mehr als jeweils 10.000 € verpflichten; gegebenenfalls Beschlussfassung über einen durch den Vorstand vorgelegten Haushaltsplan,
  7. Ernennung von Ehrenmitgliedern,
  8. Änderungen der Satzung.
  • 14 §12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
  1. Soweit nicht mindestens ein Fünftel der erschienenen Mitglieder schriftliche Abstimmung verlangt, erfolgt die Beschlussfassung mündlich. Bei dieser entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, falls das Gesetz oder diese Satzung nicht etwas anderes regeln.
  2. Falls zu Wahlen für ein Amt mehrere Kandidaten antreten und einer davon im ersten Wahlgang nicht die Mehrheit auf sich vereinigt, ist für die zu wiederholende Wahl die relative Mehrheit maßgebend.
  3. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten oder in Bezug auf den Beschlussgegenstand vom Stimmrecht ausgeschlossen sind, gelten als nicht erschienen.
  • 15 §13 Satzungsänderungen

Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Im Übrigen können Satzungsänderungen nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einladung die zu ändernden Paragraphen der Satzung sowie deren vollgeänderter Wortlaut in der Tagesordnung angegeben oder dieser beigeheftet wurden.

  • 16 §14 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Versammlung beschlossen werden, bei der mindestens die Hälfte aller Mitglieder erschienen ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist binnen dreier Wochen eine zweite Versammlung (Notversammlung) mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In der Einladung ist darauf besonders hinzuweisen.
  2. Für einen Auflösungsbeschluss bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
  3. Im Falle der Auflösung erfolgt die Liquidation des Vereins durch den Vorstand, sofern die Versammlung nicht einen anderen Liquidator bestellt.
  4. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereinsvermögen.
  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt dessen Vermögen an die Stadt Marktbreit, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
  • 17 §15 Sonstiges

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern eine Regelung der Satzung nicht im Einklang mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften steht, gehen diese vor.

 

Info vorige Satzung: Die komplette Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2007 beschlossen und vom Amtsgericht Würzburg – Registergericht – am 31.05.2007 ins Vereinsregister unter VR 20295 eingetragen. Die Satzungsergänzung des § 10 Abs. 7 wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.03.2011 beschlossen und vom Amtsgericht Würzburg – Registergericht – am 07.07.2011 ins Vereinsregister unter VR 20295 eingetragen.

 

 


Hier unsere Info zur Problematik Musikalischer Früherziehung:

Liebe Eltern und Interessierte an der Musikalischen Früherziehung der Musikschule,

leider haben wir auch in diesem Jahr nicht genügend Kapazitäten, um die musikalische Früherziehung im gewünschten – und auch nachgefragten – Umfang anzubieten.

Nun freuen wir uns zwar sehr, dass dieses Schuljahr mit Hanna  Kirsch unsere frühere EMP-Fachkraft nach der Elternzeit wieder einsteigen kann – allerdings ist sie aufgrund der Hort- und Kindergartenzeiten ihrer eigenen Kinder immer nur bis ca. 13Uhr in Marktbreit.

Daher können wir zur Zeit nicht die sogenannten ‚Schlossgruppen‘ am Nachmittag anbieten wie gewohnt, sondern sind nur vormittags in den Kindergärten (Montessori und Gnodstadt) vor Ort.

Es ist seit der Corona-Pandemie leider für fast alle Musikschulen ein Problem, Fachkräfte für Elementare Musikpädagogik zu finden. Diese Situation wird sich in den nächsten Jahren nicht verbessern, da die Musikschulen nach wie vor einen weitaus höheren Bedarf an Fachkräften haben, als ausgebildet wurden und werden.

Wir suchen weiterhin nach Möglichkeiten, bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro mit Helga Haydl (09332-8889848) oder unseren Schulleiter Steffen Zeller (0174-1799880).

Ihre Musikschule Marktbreit und Umgebung e.V.

 

 

Hier ein Eindruck von unserem kleinen Abschlusskonzert zum Schuljahresende in der Musikschule – damit ein herzlicher Gruß vom gesamten Team!

 


Am 25. Mai war in der Rathausdiele Marktbreit unser Lehrerkonzert. Für Neugierige: Das Programm zum Lehrerkonzert kann man HIER einsehen.

Und warum die erste Seite so aussieht, konnte man im Konzert erfahren…

 


Wir gratulieren!

Beim diesjährigen Wettbewerb Jugend Musiziert Unterfranken/West erspielte unsere Schülerin Charlotte Meyer einen tollen ersten Preis mit 24 von 25 möglichen Punkten. Sie trug den zweiten Satz der Violinsonate F-Dur von Georg Friedrich Händel und die ersten beiden Sätze des Concertinos von Grażyna Bacewicz, einer polnischen Komponistin, vor. Begleitet wurde sie dabei von ihrer Mutter Silke Meyer am Klavier.

Die Musikschule Markbreit und Umgebung freut sich mit ihr und ihrer Lehrerin Anja Schlundt über den in Würzburg erreichten Erfolg und wünscht weiter gutes Musizieren auf der Violine!


Und hier ein paar Eindrücke von unserem Weihnachtskonzert 2024, mit denen wir alle ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr wünschen!


 

 

 


Hier ein paar Eindrücke von unseren letzten Veranstaltungen:

 

Am Gaukinderturnfest in Segnitz spielte die Band der Musikschule, der Artikel der Mainpost mit vielen Bilder kann hier gelesen werden:

Kaffee und Musik in der Rathausdiele

Am Sonntag fand das jährliche Frühjahrskonzert der Musikschule mit anschließendem Kaffee und Kuchen im wunderschönen historischen Ambiente der Rathausdiele statt. Die kleinen und großen MusikerInnen zeigten, was sie gelernt hatten – der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt.
Neben Klavier, Gitarre, Posaune, Geige und Violoncello war dieses Jahr auch die Musikalischen Früherziehung zum ersten Mal dabei: hier konnten sogar alle im Saal mitmachen und die Gespenster des Rathauses zum Klingen bringen.
Von ‚Pink Panther‘ über die wohl allen PianistInnen der Welt bekannten vierhändigen Stücke von Antonio Diabelli bis zu aktuellen Popstücken der Musikschulband wurde dann das ganze Spektrum einer Musikschule ausgeleuchtet.
Es war ein bunter und abwechslungsreicher Nachmittag mit viel Applaus für alle und mehreren Zugaben der Band am Ende. Die traditionelle Kuchenrunde im Anschluss sorgte dann nach dem musikalischen natürlich noch für das leibliche Wohl alle Zuhörer.


Unser neuer Vorstand:

Links unser über Jahre bewährter Kassier Rolf Thiele, der bereits dem alten Vorstand angehörte, unsere zweite Vorsitzende Grit Rückert, die Schriftführerin Carina Gruber-Fries, die erste Vorsitzende Alice Mörchen und die Beisitzerin Ann-Katrin Decker. Nicht auf dem Bild die zweite Beisitzerin StefanieTremmel und die Kassenprüferinnen Silvia Ruppe und Yvonne Neumeier.

Vielen vielen Dank für die Bereitschaft, das Musikschulschiff die nächsten zwei Jahre zu steuern!

Ein gebührender Dank gilt aber auch dem bisherigen Vorstand, der volle zehn Jahre das Steuer in der Hand hatte (Rolf Thiele als Kassier stieg etwas später ein, ist aber weiterhin dabei). In diese Zeit waren neben der ’normalen‘ Vorstandsarbeit wohl die Einrichtung einer Schulleitungsstelle und die Herausforderungen der Corona-Pandemie die schwierigsten Aufgaben, die beide bestens gelöst wurden.

Von links: Heike Noller, Yvonne Neumeier, Martina Sagstetter und Rolf Thiele.

Ihr Team der Musikschule Marktbreit und Umgebung e.V.


Den Artikel der Mainpost zum Neujahrsempfang in Segnitz 2024 mit der Band ‚take off‘ finden Sie hier.

Den Artikel der Mainpost zu unserem  Weihnachtskonzert im Rathaus finden  Sie hier.

Der weihnachtlich vollbesetzte Rathaussaal bei unserem Weihnachtskonzert 2023


Den Artikel der Mainpost zu unserem  Konzert in der Synagoge Obernbreit finden  Sie hier.

Sonntag, 18. Juni 2023 um 19.30 Uhr in der Synagoge Obernbreit

Logo Synagoge Obernbreit

LehrerInnen und SchülerInnen spielen Werke jüdischer Komponisten aus drei Jahrhunderten und Klezmer

Am Sonntag spielten SchülerInnen und LehrerInnen der Musikschule Marktbreit und Umgebung in der bis auf den letzten Platz besetzten ehemaligen Synagoge. Es erklangen vor allem Werke jüdischer Komponisten – durch die Moderation des Musikschulleiters gab es dabei interessante Fakten und Geschichten zu den Werken und Verfassern.

Vom allseits bekannten Felix Mendelssohn-Bartholdy („Lieder ohne Worte“) über die Cellisten und Komponisten Yehoyachin Stutschewski und David Popper bis zu gesungenen Liedern aus dem letzten Jahrhundert von Friedrich Hollaender sowie „Bei mir bistu shein“ von Sholom Secunda ging die musikalische Reise. Es gab aber auch seltener betretene Nebenwege: Wer wusste schon, dass der Vater von Theodor Wiesengrund Adorno Weinhändler in Dettelbach war? Von ihm erklang ein Klavierstück aus dem Jahr 1934. Auch einer der wichtigsten Komponisten von „minimal music“, Phil Glass, war mit von der Partie – und ohne Jerry Bocks „Wenn ich einmal reich wär“ aus Anatevka kommt ein solcher Abend schwerlich aus. Den Abschluss bildete dann, passend zu Wetter, ein Song von Jacob Gershovitz, wohl bekannter unter dem Namen George Gershwin: „Summertime“.

Lang anhaltender Applaus für alle MusikerInnen und angeregte Gespräche über Musik bei Wasser und Wein im Anschluss rundeten einen wunderbaren musikalischen Sommerabend an dem geschichtsträchtigen Ort ab.

Hier der Artikel auf der Seite der Synagoge Obernbreit:

Mit einer Auswahl aus ihrer Arbeit gab die Musikschule Marktbreit und Umgebung in der ehemaligen Synagoge Obernbreit ein hörenswertes Konzert.

Steffen Zeller, der Leiter der Musikschule, hatte ein für den „Ort des Erinnerns und der Begegnung“ hervorragend passendes Programm erarbeitet.

Klezmermusik sollte das Generalthema des Konzerts sein. Dass das Ensemble sich nicht streng daran hielt, machte den Abend zu einem einmaligen Erlebnis. Bereits bei seiner Einführung machte Zeller das Auditorium mit dem Motiv bekannt: Es ist toll, dass wieder jüdische Musik und jüdische Musiker gefragt sind und es ist traurig, dass man das Jüdischsein der Musiker betone, während Mitglieder anderer Konfessionen selbstverständlich nur als Musiker genannt werden. Daher sei es auch das Ziel der Musikschule und besonders dieses Abends, Stellung zu beziehen gegen Antsemitismus und für Toleranz.

Neben traditionellen Klezmerstücken, deren Autoren unbekannt sind, stellten die Musikerinnen und Musiker 12 Komponisten vor, deren Arbeiten oft bekannt, ihr Autorschaft aber vergessen ist.Ihre Geburtsjahrgänge reichten von 1808 bis 1955.

Eva Wanner, das jüngste Ensemblemitglied, spielte gekonnt ein Klavierstück, das von einem Schweizer Zeitgenossen eigens für junge Leute und deren Musik komponiert war. Fast alle anderen Autoren hatten als unerwünschte oder verfolgte Minderheiten in Russland, Ukraine und Deutschland gelebt und ihr Schicksal in ihren Kompositionen wie einst ihre Vorfahren in den Schtetln ausgedrückt, wie etwa in dem Cellosolo von David Popper. Zu allen Kompositionen erhielt das Publikum – den meisten unbekannte – Informationen. Wer wusste, dass Theodor W. Adorno auch Komponist war und seine Eltern aus Dettelbach stammten? Sein Klavierstück von 1934 wurde aufgeführt. „Bei mir bist du schein“ war ein auch in Deutschland bekannter Schlager, bis die Nazis entdeckten, dass der Autor Jude war und den Song verboten Natürlich durfte auch die Klavierversion von „Wenn ich einmal reich wär“ aus Anatevka nicht fehlen. Gesungen wurden Lieder von Friedrich Holländer, der nach dem Krieg zurückgekehrt war. Vier Zeilen aus seinem Lied „Wenn ich mir was wünschen dürfte“ zeigen die Ambivalenz der Klezmermusik. „Jetzt gehe ich allein durch eine  große Stadt,/ Und ich weiß nicht, ob sie mich lieb hat./Ich schaue in die Stuben durch Tür und Fensterglas,/ Und ich warte und ich warte auf etwas.“

Mit seiner unaufgeregten Art, seinem Können und seinem Engagement gelang es dem Ensemble, eine Atmosphäre in der ehemaligen Synagoge zwischen sich und dem Publikum zu schaffen, wie man sie sonst vielleicht bei Kammerkonzerten fühlt. E s spielten keine abgehobenen Stars und im Auditorium saßen keine Musikkonsumenten. Beide verband die Betroffenheit durch das Dargebotene.

Zweifellos war dieser Abend ein Höhepunkt im Veranstaltungskalender des Vereins und eine hervorragende Werbung für die Arbeit der Musikschule. Der herzliche Beifall konnte die Dankbarkeit nur unzureichend ausdrücken.

 


Unser Konzert im Mai im Rathaus:

Eine zum Platzen gefüllte Rathausdiele, ein Reigen Musik von kleinen und großen Schülern und Schülerinnen, im Anschluss Kaffee und Kuchen – was will man mehr an einem Sonntagnachmittag. Hier alle Beteiligten im Schlussfoto:

Danke für das schöne Konzert!

Und wer uns im Netz sehen will:

Unser jährliches Konzert ‚Kaffee und Musik‘ hatten wir dieses Jahr in youtube verlegt. Nachdem das Weihnachtskonzert dort so gut lief, freuen wir uns über unseren zweiten großen Auftritt im weltweiten Netz, auch wenn es mit Kaffee und Kuchen für alle in der Rathausdiele natürlich schöner gewesen wäre…

Leider gab es mehrere Corona-Fälle bzw. Quarantänen, daher fehlte in der ersten Runde des Konzerts einiges geplante – aber: nachdem die Streicher wieder alle coronafrei waren, haben sie gleich ihre Stücke selbst aufgenommen!

Hier sind sie:

und als kleine Zugabe ein nachträglich eingespieltes kurzes Klavierstück:

https://youtu.be/mHukcOohNKQ

Danke an alle kleinen und großen MusikerInnen!


Da es letzes Jahr keinen Weihnachtsmarkt und keine Konzerte im Malerwinkelhaus gab – und es immer noch regelmäßig abgerufen wird – findet Ihr hier weiterhin unser kleines Online-Weihnachtskonzert. Vielen Dank allen, die mitgewirkt haben!

Vom kleinen Indianer über die Weihnachtsmaus und das Streichensemble bis zu den Popstücken unserer Band ‚Take Off‘ is es eine bunte Mischung an Stilen und  Stücken geworden, wie es sich in einer Musikschule immer wieder so wunderbar zusammenfindet.

Viel Spaß beim Ansehen!

Eure Musikschule Martbreit und Umgebung e.V.


Für Interessierte hier eine Doku zum Sinn und Nutzen von Musikunterricht:

www.zdf.de/dokumentation/dont-stop-the-music/folge2-126.html


Aktuell gibt es bezüglich der Corona-Pandemie keine spezifischen Regelungen für Musikschulen. Es gelten daher die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen und Bestimmungen.

Ihre Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.

Für Fragen ist wie üblich von 9 bis 12 Uhr das Büro der Musikschule besetzt, auch Steffen Zeller können Sie unter 0174-1799880 erreichen.